Die Leasing-Rückgabe: Teure Fehler vermeiden

Warum soll man ein Fahrzeug kaufen, wenn man es genauso gut über einen längeren Zeitraum mieten kann? Diese Frage stellten sich Autohersteller, Händler und Fahrzeugnutzer schon vor vielen Jahren. Aus der Antwort entwickelte sich schließlich das Modell des Kfz-Leasings, auch „Langzeitmiete“ genannt.

Inzwischen ist dieses Finanzierungsmodell für Kraftfahrzeuge so erfolgreich geworden, dass in Deutschland fast 50 Prozent aller Neuwagen geleast werden. Für die Zukunft sind weitere Steigerungsraten zu erwarten. Wie kommt dieses Phänomen zustande? Zum einen leben die Menschen in den modernen westlichen Ländern in einer immer schnelllebigeren Gesellschaft, so dass es wie gerufen kommt, wenn man größere Anschaffungen im Leben, zu denen auch Fahrzeuge zählen, nicht vollständig finanzieren muss, sondern lediglich für deren Benutzung bezahlt.

Andererseits macht es das Modell des Kfz-Leasings möglich, auch mit relativ wenig Geld ein Fahrzeug zu bewegen, das man sich eigentlich nicht leisten könnte. Dass dieser Umstand allerdings auch einige Gefahren birgt, dürfte jedem klar sein.

So funktioniert Leasing

Grundsätzlich funktioniert das Leasing folgendermaßen: Zunächst wird ein entsprechender Vertrag geschlossen, der alle Konditionen schriftlich festlegt. Im Anschluss zahlt der Leasingnehmer eine Anzahlung, die sogenannte Leasingsonderzahlung. Danach werden monatliche Raten für einen festgelegten Zeitraum fällig. Nach Ablauf des Leasingvertrags (in der Regel nach 36 Monaten) gibt der Kunde das Fahrzeug einfach zurück und hat keinerlei Verpflichtungen mehr dem Händler beziehungsweise der Leasinggesellschaft gegenüber. Er kann sich anschließend für ein neues Fahrzeug entscheiden. Zusätzlich bieten viele Leasinggeber mittlerweile an, das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingdauer zu kaufen oder weiter zu finanzieren.

Aber: Dieses „einfach zurückgeben“ des Fahrzeugs kann durchaus Tücken beinhalten, die letztlich teuer werden können. Deshalb haben wir im Folgenden die drei wichtigsten Tipps zusammengetragen, wie man solche teuren Fehler bei der Rückgabe vermeiden kann.

Wichtigster Tipp: Kilometer- statt Restwertleasing wählen!

Das sogenannte Kilometerleasing kommt heute bei den weitaus meisten Leasingverträgen zur Anwendung. Der Leasingvertrag sieht dabei eine im Voraus festgelegte, jährliche Fahrleistung vor, auf die die Leasingkosten genau abgestimmt sind. Am Ende der Leasingdauer sollte die im Vertrag festgelegte Gesamtfahrleistung also möglichst nicht überschritten sein. Falls doch, muss der Kunde einen im Vertrag festgelegten Betrag für jeden mehr gefahrenen Kilometer bezahlen. Bei Unterschreiten der festgelegten Gesamtfahrleistung verpflichtet sich der Leasinggeber, dem Leasingnehmer einen festgelegten Betrag pro Kilometer zurückzuzahlen.

Beim Restwertleasing wird dagegen nicht mit vorgegebenen Kilometerzahlen gerechnet, sondern mit einem festgelegten Restwert des Fahrzeugs, den dieses bei Rückgabe aufweisen muss. Zu diesem Zweck wird bei Ende des Leasingvertrags ein Gutachten angefertigt, das den genauen Restwert festgelegt. Liegt dieser über dem vom Leasinggeber geforderten Betrag, erhält der Kunde eine Rückzahlung. Ist der Restwert allerdings geringer, verpflichtet sich der Leasingnehmer, die Differenz zum im Vertrag kalkulierten Restwert aus eigener Tasche zu begleichen.

Beim Restwertleasing kann den Kunden eine böse Überraschung bei Ablauf des Leasingvertrags erwarten, wenn der Gutachter einen wesentlich geringeren Wert feststellt, als ursprünglich vorgesehen. Nicht immer muss dies ausschließlich durch eine höhere Laufleistung bedingt sein, auch die gesamten Entwicklungen im Automobilbereich finden hier einen größeren Einfluss. Zudem spielt der Pflegezustand des Fahrzeugs eine ausschlaggebende Rolle.

Fahrzeug aufbereiten lassen

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs wird der Leasinggeber dieses in aller Regel genau unter die Lupe nehmen und jeden noch so kleinen Fehler dokumentieren. Die gefundenen Mängel mindern dann entsprechend den Restwert, was für den Leasingnehmer teuer werden kann. Angesichts dessen empfiehlt es sich, das Fahrzeug vor der Rückgabe bei einem Profi aufbereiten zu lassen. Diese Kfz-Aufbereitung kostet zwar zunächst etwas Geld, kann aber im Endeffekt durch den höheren Restwert beim Sparen helfen.

Vertragsstrafen vermeiden

Ebenso sollte man darauf achten, dass alle vorgeschriebenen Inspektionen, Wartungen und Reparaturen gemäß Serviceheft durchgeführt wurden, da fehlende Nachweise zu Vertragsstrafen führen können. Hierzu zählt auch, Zubehör oder Teile, die ursprünglich zum Fahrzeug gehörten, nicht zurückzugeben. Dazu zählen beispielsweise Zweitschlüssel, Bordwerkzeug, Winterreifen oder Navigationskarten. Achtung: Auch eine verspätete Rückgabe kann als Vertragsstrafe gewertet werden und so zusätzliche Kosten verursachen.

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