Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung, was gilt bei Elektroautos?

Bei Firmenwagen gibt es zwei Möglichkeiten, diese besteuern zu lassen. Das eine ist über das Fahrtenbuch, das andere über die 1 Prozent Regelung. Doch welche davon ist besser geeignet für Elektroautos? Die Antwort darauf finden Sie in diesem Ratgebertext.

Fahrtenbuch Versteuerung

Wenn das Fahrtenbuch bei der Steuer für die Elektroautos hinzugezogen wird, werden die kompletten Fahrten in die Versteuerung aufgenommen. Das heißt, ein Nachweis über die dienstlichen und betrieblichen Fahrten erfolgt gemäß den Eintragungen.

Das heißt, das Fahrtenbuch für Elektroautos hat eine große Bedeutung. Deshalb ist es so wichtig, dass bei den Fahrten, sei es dienstlich oder privat, genaue Eintragungen erfolgen. Nur so kann die durchgängige Nutzung des Fahrzeugs richtig versteuert werden.

Was die 1 Prozent Regelung bedeutet

Bei der 1 Prozent Regelung für Elektroautos wird nicht nach Fahrtenbuch gerechnet, sondern es wird ein pauschaler Nutzungsanteil des Dienstwagens vorausgesetzt. Wie hoch der Anteil genau ist, wird bei dieser Regelung mittels der Listenmethode vorgenommen. Das heißt, wer das Fahrzeug oft privat nutzt, der kann mit dieser Art der Versteuerung des Privatanteils besser fahren als mit dem Fahrtenbuch.

Vorausgesetzt für das Verwenden dieser Methode bei der Steuer auf dienstliche Elektroautos ist aber, dass der Anteil der betrieblichen Nutzung des Dienstwagens mehr als 50 Prozent beträgt. Das Führen eines Fahrtenbuchs ist dann nicht erforderlich, da die Angabe prozentual und pauschal erfolgt.

Doch womit lassen sich mehr Steuern sparen?

Bei Elektroautos, die als Firmenwagen genutzt werden, kommt es darauf an, wie hoch der private Anteil an der Nutzung des Fahrzeugs ist. Dieser prozentuale Nutzungsanteil gibt vor, welche Möglichkeit/en zur Verfügung stehen.

Fahrtenbuch: Das Fahrtenbuch kann jederzeit genutzt werden, um die Versteuerung eines Dienstwagens, egal ob Elektroauto, Hybrid, Benziner oder Dieselfahrzeug, vorzunehmen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Verhältnis die dienstliche Nutzung und die private Nutzung zueinander stehen. Die Abrechnung der Fahrleistung über ein Fahrtenbuch rechnet sich vor allem dann, wenn der Anteil der privaten Nutzung des Firmenwagens sehr gering ist bzw. dieses selten genutzt wird. Wird das Fahrzeug mehr als zu 50 Prozent privat genutzt, ist hingegen diese Art der Versteuerung des dienstlichen Elektroautos sogar vorgeschrieben.

1 Prozent Regelung: Bei dieser Art der Versteuerung des Dienstwagens muss dieser mindestens zur Hälfte der gefahrenen Strecke auch tatsächlich dienstlich genutzt werden. Ist der private Anteil der Nutzung des firmeneigenen Elektroautos höher als 50 Prozent, kann die 1 Prozent Regelung nicht verwendet werden, um das Fahrzeug zu besteuern.

Im Normalfall rechnet sich das Fahrtenbuch oft eher, selbst wenn die Wahl der Versteuerung selbst genutzt werden kann vom Unternehmen.

GPS Ortung für die minutiöse Fahrleistung

Doch wie ist es durchführbar, ein Fahrtenbuch durchgängig gut und flüssig zu führen, oder dass dafür ein hoher Zeitaufwand oder Personalaufwand benötigt wird? Die Antwort ist die GPS Ortung.

Bei einer solchen Ortung des dienstlichen Elektroautos ist es möglich, eine minutiöse Fahrleistung vorzunehmen. Das heißt, es ist minutengenau mess- und verwertbar, wie weit der Firmenwagen fährt. Dies lohnt sich umso mehr, je höher der Anteil an Dienstfahrten ist, der mit dem Unternehmenswagen durchgeführt wird.

Die GPS Ortung für Elektroautos stört die jeweiligen Fahrer nicht, da sie automatisch erfolgt. Ein Einstellen ist in der Regel nicht erforderlich. Je nach Fahrzeug-Modell sind solche GPS Orter bereits in Serie verbaut, können aber auch einfach hinzugekauft und in den Dienstwagen eingebaut werden.

Wird der Firmenwagen grundsätzlich oder fast ausschließlich nur dienstlich genutzt, ist Fahrtenbuch mit GPS Ortung zu empfehlen. Anders als bei Fahrtenbüchern in Papierform spart dies eine Menge Zeit, da die Aufzeichnung der Fahrleistung automatisch erfolgt.

Und wenn sich etwas ändert am Nutzungsanteil?

Ändert sich der Anteil der privaten Nutzung des Dienstwagens, muss gegebenenfalls über eine Änderung der Versteuerung des firmeneigenen Elektroautos nachgedacht werden. Im Zweifelsfall kann der Steuerberater hier weiterhelfen.

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